Ihr gutes Recht: Informationen zu Ihren Verbraucherrechten

Verbraucherbeschwerden und Streitschlichtungen Stromversorgung

Die Gemeindewerke Krauchenwies - Stromversorgung als Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber ist nach § 111 a EnWG verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Sollten wir Ihr Anliegen einmal nicht zufriedenstellend bearbeitet haben, können Sie unser Beschwerdemanagement wie folgt kontaktieren:

Gemeindewerke Krauchenwies
Stromversorgung Beschwerdemanagement
Hausener Str. 1
72505 Krauchenwies
Tel.: +49 (75 76) 972-23
Fax: +49 (75 76) 972-723

Sollte Ihrer Beschwerde durch die Gemeindewerke Krauchenwies - Stromversorgung nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang abgeholfen werden, haben Sie in den oben genannten Angelegenheiten das Recht, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Die Gemeindewerke Krauchenwies – Stromversorgung sind zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren verpflichtet.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: (030) 2 75 72 40-0
Fax: (030) 2 75 72 40-69

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: (030) 2 24 80-500
Fax: (030) 2 24 80-323
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erhalten Sie über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas Telefonische Erreichbarkeit: Mo – Fr, 9.00 – 15.00 Uhr

Verbraucherbeschwerden und Streitschlichtungen Wasserversorgung

Zur Beilegung von sonstigen Streitigkeiten, welche die Trinkwasserversorgung durch die Gemeindewerke Krauchenwies - Wasserversogung betreffen, gibt es nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) das Widerspruchsverfahren als außergerichtliches Vorverfahren, für welches das Landratsamt Sigmaringen als Rechtsaufsichtsbehörde entscheidet, sofern die Gemeindewerke Krauchenwies - Wasserversorgung dem Widerspruch nicht abhelfen kann.
Hierfür gibt es eine Monatsfrist ab Bekanntgabe eines Gebührenbescheids mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung und die Jahresfrist bei Bekanntgabe ohne ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung.
Einen etwaigen Widerspruch zu Ihrer Wasserverbrauchsabrechnung Ihrerseits, können Sie gerne schriftlich an folgende Adresse senden:

Gemeindewerke Krauchenwies
Wasserversorgung Beschwerdemanagement
Hausener Str. 1
72505 Krauchenwies
Tel.: +49 (75 76) 972-23
Fax: +49 (75 76) 972-723